Gesetze

Fahrzeuggesetz - §4 Kennzeichenpflicht

Alle Fahrzeuge müssen ein deutlich sichtbares, offizielles Kennzeichen führen, das ihnen eindeutig zugewiesen wurde.

Kennzeichen können auch per Wunsch nach folgendem Format konfiguriert werden, sollte diese Kombination nicht bereits vergeben sein.

Wenn man ein Kennzeichen nimmt, dann wird es immer auf eine gerade Anzahl an Zeichen durch ein '0' aufgefüllt. (Siehe unten)

Kennzeichen Aufbau:
0XY1234Z

Das '0' steht hierbei für den Zulassungsbezirk:


Die Buchstaben 'XY' steht hierbei für 1-2 Buchstaben.

Es kann unter Umständen vorkommen, dass einige Kombinationen abgelehnt werden.

Die Zahlenreihe '1234' steht für 1-4 Zahlen

Der Buchstabe 'Z' bedeutet dann nur noch optional ein Endbuchstabe, wobei nur folgende möglich sind:

Allgemeine Zulassungs Regeln:


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