Gesetze
Grundgesetz - §11 Freiheit der Berufswahl.
Bürger dürfen jeden legalen Job innerhalb der Stadt ausüben – Polizei, Händler, Mechaniker, und Andere.
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Bürger dürfen jeden legalen Job innerhalb der Stadt ausüben – Polizei, Händler, Mechaniker, und Andere.