Gesetze
Waffengesetz - §4 Führen
(1) Das Führen einer Pistole ist nur mit maximal einem Extramagazin und ohne Kugeln gestattet.
(2) Langwaffen dürfen nicht geführt werden.
Zurück zur Übersicht
(1) Das Führen einer Pistole ist nur mit maximal einem Extramagazin und ohne Kugeln gestattet.
(2) Langwaffen dürfen nicht geführt werden.